Tagebuch & UN-Charta

Einleitung
Gibt es Antikriegsfilme?
Der Vietnamkrieg
Verdeckte Kritik in Filmen der 60er
Heimkehrerfilme
The Deer Hunter
Apokalypse Now
Vietnam-Trilogie Oliver Stone
Individuum und Militär
Gardens Of Stone
Besondere Morde im Krieg
Drei Filme von Barry Levinson
Ein "schmaler Grat"
A Bright Shining Lie
Going Back — Vietnamtourismus?
Krieg als US-Staatskunst
Tagebuch & UN-Charta
Verlag, Autor, Unterstützer

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Aus dem Tagebuch des Autors, 27. Juni 2003

Erneut sichte ich die Notizen zu einem Vietnamfilmklassiker: Apokalypse Now! Deutlich steht mir vor Augen, wie ich diesen Anfang vom Ende vermitteln will. Die entscheidende Klärung für die Gestalt eines Textes zeigt sich in meinem Schreiben immer durch einen visuellen Aspekt, den ich nur schwer beschreiben kann. Wenn der visuelle Text im Raum steht, bin ich geordnet, klar und äußerst inspiriert. Leider kommuniziert dieser Zustand immer wieder mit begeisterten Zuständen meines Wohnungsnachbarn. Genau jetzt, wo die Klarheit erreicht ist, dringen seine Trommelschläge an mein Ohr. Wir beiden bewohnen entgegengesetzte Pole. Die Inspirationen meines Nachbarn sind akustisch. Sie gehen einher mit spürbaren, stets sehr lauten Rhythmen im Raum. Was sein Leben bereichert, wirkt auf mich gewalttätig. Meine Klarheit bleibt nur in der Stille ungebrochen. Wie ungerecht, denke ich. Dem Liebhaber der Lautstärke fällt es vermutlich leichter, einen Freund der Stille als Nachbarn zu ertragen, als umgekehrt.

Gewaltfreiheit ist keine Naturtatsache, sondern ein Kulturereignis. Erst recht jedoch ist die Gewalt der Schusswaffe ein Produkt so genannter Zivilisation. Gefangen in der Apokalypse nehme ich die Pistole, die es freilich in meiner Wohnung nicht gibt, öffne mit dem mir anvertrauten Zweitschlüssel die Wohnungstür des Nachbarn und löse das Problem nach dem Vorbild von Captain Kilgore. Aus der Luft lasse ich die Einwohner des nahen vietnamesischen Dorfes mit Napalm bombardieren, um im Strom ungehindert surfen zu können.

Präambel und Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen (UN), Erstunterzeichnung in San Francisco am 26. Juni 1945

"Wir, die Völker der Vereinten Nationen fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, [fest entschlossen,] unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, [fest entschlossen,] Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, [fest entschlossen,] den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern und für diese Zwecke Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken."

"Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.

2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;

3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen ..."


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